AGB – Sport / Skiverleih
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Edelweiss
Sport / Skiverleih
1. Mit der Unterschrift auf dem Rent-Ticket und auf dem Leihbeleg bestätigen Sie Ihre Angaben und Ihr Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Sport Edelweiss und dem auf dem Leihbeleg notierten Kunden. Alle auf dem Beleg vermerkten Artikel und Leistungen sind verbindlich.
2. Versicherung: Die Mietgegenstände (Skier und Boards) sind nicht automatisch versichert! Versicherung vor Ort buchbar, diese kostet € 9,99, einmalig für die Verleihdauer und ist vor Leihbeginn zu bezahlen. Versicherungsschutz beinhaltet jegliche Art von Beschädigung. Bei Verlust / Diebstahl reduziert die Versicherung die Selbstbeteiligung für Klasse G auf € 80,-, Klasse S €50,-, Klasse J € 40,-, Klasse K € 20,-, Snowboards € 70,-, Snowboards <135cm € 40,-. Bei Verlust oder gebrochene Stöcke Selbstbehalt € 10,-
Ohne Versicherungsschutz behalten wir uns das Recht vor, auch auf Grund geringer Schneelage, Beschädigungen am Leihmaterial zum Zeitwert bzw. zu den normalen Servicepreisen lt. Aushang in Rechnung zu stellen. Bei Diebstahl / Verlust ohne Versicherungsschutz muss der Mieter binnen 24 h bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und beim Vermieter melden. Eine Bestätigung der Polizei ist vor zu legen. Hier stellen wir bei Kategorie G € 350,-, Kategorie S € 250,-, Kategorie K € 150,-, Board € 300,-, Board <135 cm € 180,- in Rechnung.
3. Alle Bindungen werden regelmäßig nach Vorgabe der neuesten ISO-Norm geprüft und eingestellt. Skischuhe werden an die Skibindung angepasst. Beide Komponenten entsprechen den sicherheitstechnischen Anforderungen laut ISO-Norm 13993. Eine zusätzliche individuelle sicherheitstechnische Einstellung gemäß ISO-/ÖNORM erfolgt grundsätzlich nicht. Wie im Skiverleih üblich, wird die Skibindung per Hand nach ISO Zahl (Z-Zahl) eingestellt Wir empfehlen allen Skimietern eine kostenpflichtige, elektronische Bindungsprüfung gemäß ISO Norm 11088.
Die Haftung für Unfälle aller Art wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters (z.B. in Bezug auf die Bindungseinstellung relevante Daten) oder bei Verwendung der Ausrüstung durch Personen entstehen, die nicht Gegenstand der Buchung waren. Für Schäden, die der Mieter Dritten zugefügt hat, ist dieser selbst verantwortlich. Dies gilt für alle auf dem Beleg vermieteten Ski.
4. Die Leihgegenstände sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Die richtige Anwendung des Leihgegenstandes obliegt dem Kunden.
5. Die Leihgebühr wird für die gesamte Leihdauer (Gesamttage) berechnet. Für Tage, an welchen die Leihgegenstände nicht benutzt wurden, gibt es keine Vergütung. (Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter oder Stillstand der Lift- u. Bahnanlagen) Die Abrechnung erfolgt bei Rückgabe der Leihgegenstände. Erfolgt die Tarifeinstufung nach dem Alter des Nutzers, benötigen wir einen Altersnachweis. Der Verleihvorgang erfolgt nur gegen Vorlage gültiger Ausweispapiere oder gegen Kautionsstellung.
6. Bis 10.00 Uhr wird der Tag nicht mehr berechnet. Nach 10.00 Uhr berechnen wir den Tag regulär, da die Leihgegenstände an diesem Tag nicht mehr weitervermietet werden können. (Servicearbeiten und Schuhdesinfektion ist erst bis zum nächsten Tag möglich) Ab 15 Uhr beginnt die Berechnung der Leihgebühr mit dem nächsten Tag ab 8 Uhr 30.
7. Es gelten die im Geschäft angeschlagenen Preise für die jeweilige Kategorie. Die Abrechnung erfolgt spätestens am Rückgabetag und ist in Bar oder mit EC-Karte ohne weitere Abzüge fällig.
8. Unsere Familienermäßigung kann nur an Familien (mindestens 3 Personen) weitergegeben werden.
9. Rücktritt / Stornierungsbedingungen
Der Kunde ist berechtigt vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung der unten angeführten Stornokosten zurückzutreten.
im Falle des Rücktritts durch den Kunden berechtigt, nachfolgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:
• bis 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung: es entstehen keine Stornogebühren
• 4 - 13 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung: die Stornogebühr beträgt 25 % des Gesamtbetrages
• 0 – 3 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung: die Stornogebühr beträgt 50 % des Gesamtbetrages
Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden die Ausfall-Tage nicht berechnet
Sollte eine Reisewarnung für unser Gebiet bestehen, kann auch kurzfristig ohne jegliche Stornogebühr storniert werden.
Die oben genannten Fristen gelten auch bei teilweiser Stornierung der gebuchten Leistung.
10. Verkauf: Skihelme und Skibrillen sind vom Umtausch ausgeschlossen, laut PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes für Konsumenten. Wenn ein Austausch oder eine Verbesserung des bemängelten Gegenstandes nicht in Betracht kommt, dann hat der Konsument Anspruch auf Preisminderung bzw. wenn der Mangel nicht geringfügig ist, auf Vertragsauflösung. Sind von Dritten gewährte Garantien vorhanden, sind diese vom Konsumenten direkt beim Dritten (Hersteller) geltend zu machen.
11. Sie erhalten bei Ausleihung einen Beleg, unsere AGB`s liegen im Geschäft aus. Jegliche Änderung ist nur in schriftlicher Form gültig. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
12. Gerichtsstand ist Vorarlberg
Sport Edelweiss
Marlies Volderauer
Walserstraße 260
6992 Mittelberg / Hirschegg